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Die Dokumentationspflichten nicht vergessen!

Bitte denken Sie an Ihre Dokumentationspflichten aus der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

Auch wenn die Gewerbeabfallverordnung wegen der tagesaktuellen Informationsflut nicht immer im Focus steht, sollten Sie als Abfallerzeuger Ihre Pflichten nicht vergessen. Es drohen Bußgelder!

Laut aktueller GewAbfV müssen (Bau) Abfälle vor Ort getrennt werden und dürfen nicht als Gemisch ohne Vorbehandlung entsorgt bzw. einer Müllverbrennungsanlage zugeführt werden. Ist dies nicht möglich, hat durch sie eine Dokumentation zu erfolgen und die Abfälle müssen einer genehmigten Sortieranlage zugeführt werden. Die Dokumentationen sind auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.