Der AKS Verwertungsparkt Troisdorf GmbH & Co. KG ist Vorbehandlungsanlage im Sinne der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)!
Wir erfüllen selbst vollumfänglich und ohne Inanspruchnahme von Kaskadenlösungen die Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen gemäß § 6 GewAbfV. Wir dürfen somit auch Abfälle annehmen, die im Falle einer nicht erfolgten getrennten Erfassung durch die Kunden unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen sind. Selbstverständlich erstellen wir gerne die entsprechenden Bestätigungen.
Unsere Sortieranlage ist durch die Bezirksregierung Köln genehmigt und im EfB-Zertifikat ausgewiesen.