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Vorschaltanlage gemäß GewAbfV zertifiziert!

Wir haben durch einen neutralen Sachverständigen unsere Vorschaltanlage gemäß GewAbfV zertifizieren lassen. Dabei wurde nicht nur das Vorhandensein und die Funktionalität aller erforderlichen technischen Mindestanforderungen nach Anlage zu § 6 Absatz 1 Satz 1 geprüft, sondern auch die Ermittlung und die Einhaltung unserer Sortier- und Recyclingquote. Mit allem war der Sachverständige zufrieden, so dass wir hier mit Stolz unsere Bestätigung als Anlage präsentieren.