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Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), CO2-Abgabe ab dem 01.01.2024 auf alle thermischen Abfälle

Zur Reduzierung des Ausstoßes von Klimagasen hat die Bundesregierung das Brennstoffemissionshandelsgesetz als Teil des Klimapaketes verabschiedet. Dazu müssen ab dem 01.01.2024 Anlagenbetreiber (u.a. Restmüllverbrennungsanlagen, Holzheizkraftwerke) CO2-Emissonszertifikate erwerben. Das Bundesfinanzministerium hat eine AVV-gestützte Berechnungstabelle erstellt, die von den Anlagen auf die Entsorgungspreise umgelegt werden. Um durch die CO2 Bepreisung eine verursachungsabhängige Lenkung zu erreichen, werden die Zertifikatskosten in den nächsten Jahren weiter steigen.

Hier geht es zur Berechnungstabelle (PDF).