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Entsorgungsfachbetriebs-Zertifikat

Das Zertifikat der EGRW, das uns berechtigt die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu führen.