Das Zertifikat der EGRW, das uns berechtigt die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu führen.
Das Zertifikat der EGRW, das uns berechtigt die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu führen.