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Novellierung der Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017
Am 01.08.2017 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung (§ 15 GewAbfV) in Kraft. Nachzulesen beispielsweise unter www.bmub.bund.de/gewerbeabfallverordnung. Sinn und Zweck dieser Novellierung ist die Reduzierung der gemischten Abfälle (hier besonders der gemischten Bau- und Abbruchabfälle, gemischten Siedlungsabfälle und gemischten Verpackungen) in den Verbrennungsanlagen. Dies dient nachweislich und nachhaltig dem Umwelt- und Ressourcenschutz. Der Gedanke lautet: was vor Ort ...